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Verleih von
Spielzeug....
Alles, was an gebrauchtem Spielzeug verfügbar ist, kann auch geliehen werden.
In Ausnahmefällen für Film oder Theater und mit Wertausgleich bei Rückgabe,
auch neues.
Der Kaufpreis wird dafür als Sicherheit hinterlegt und 1/50 davon pro Tag ist
die Grundgebühr und auch die Leihgebühr pro Tag (kostet etwas z.B. 70 €,
wären das einmalig 1,40 € und 1,40 € am Tag).
Soll es für länger geliehen werden, kann der Preis auch niedriger sein, oder
kommt es erst nach 50 Tagen oder später zurück, kann über einen
Rücknahmepreis neu verhandelt werden.
Gekaufte Sachen kann man allerdings nicht im nachhinein als geliehen
deklarieren! Nur bei bestimmten Dingen oder in bestimmten Fällen gibt es dann
Geld zurück!
Kommt etwas kaputt zurück, muß es natürlich in Ordnung gebracht oder der
geringere Wert ausgeglichen werden.
Videos und Kassetten sowie Bücher werden nicht verliehen.
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